Der Austritt Großbritanniens aus der EU bringt uns nun nicht nur weitreichende wirtschaftliche Veränderungen, sondern auch die britische Variante des CE-Zeichens. Das UKCA-Zeichen (UKCA: United Kingdom Conformity Assessed) ist die neue britische Produktkennzeichnung, betroffen sind die meisten Produkte, für die bisher das CE-Kennzeichnen benötigt wurde, um sie in England, Wales und Schottland auf den Markt zu bringen. Die UKCA-Kennzeichnung ist seit dem 01.01.2021 gültig und wird nach einer einjährigen Übergangsfrist am 01.01.2022 die CE-Kennzeichnung ablösen.

UKCA-Kennzeichen

Aktuell stimmen die Anforderungen und Vorschriften der UKCA-Kennzeichnung noch weitgehend mit denen der CE-Kennzeichnung überein. Die bestehende EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sollte unabhängig verwendet werden können und wurde von Großbritannien im Detail entsprechend angepasst. Diese weitgehende Deckungsgleichheit geht verloren, sobald EU oder UK Änderungen an ihren jeweiligen Regelungen vornehmen. Unter Umständen könnte es in diesem Fall so weit kommen, dass Waren trotz Übergangsfrist nicht mehr unter dem CE-Zeichen auf den britischen Markt exportiert werden können.

Auch die im Konformitätsverfahren genannte „Benannte Stelle“ muss ihren Sitz nach der Übergangsphase in Großbritannien haben, es sei denn, die „Benannte Stelle“ hat sowohl in der EU als auch in UK eine Niederlassung und ist in beiden Wirtschaftsräumen akkreditiert.

Für welche Produkte ist die UKCA-Kennzeichnung bereits Pflicht?

Die folgenden Produkte müssen bereits jetzt mit der neuen UKCA-Kennzeichnung exportiert werden:

  • Produkte, die direkt für den britischen Markt bestimmt sind•Produkte, bei denen das UKCA-Zeichen bereits gesetzlich vorgeschrieben ist
  • Produkte, bei denen eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist
  • Produkte, deren Konformitätserklärung durch eine britische Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde.

Wie weiter oben erwähnt gilt auch hier die Regelung, dass Ware, die vor dem 01.01.2021 hergestellt und mit dem CE-Zeichen versehen wurde, hiervon nicht betroffen ist.

Sonderstatus: Nordirland bleibt Teil des EU-Binnenmarkts

Aufgrund des Nordirland-Protokolls kann für den nordirischen Markt größtenteils weiterhin die vertraute CE-Kennzeichnung verwendet werden – solange nicht eine der Sonderregelungen für die nordirische Sonderregelung greift.

Für Waren bestimmter Produktgruppen wie Chemie, Medizin, Veterinärmedizin, Kraftfahrzeuge sowie Luft- und Raumfahrt, die einer verbindlichen Prüfung durch eine Benannte Stelle des Vereinigten Königreichs bedürfen, muss zusätzlich zum CE-Zeichen die UKNI-Kennzeichnung angebracht werden. Das UKNI-Zeichen darf hierbei nie alleine, sondern nur in Kombination mit einer EU-Konformitätskennzeichnung wie dem CE-Zeichen angebracht werden.

Gibt es noch weitere Sonderregelungen bei der UKCA-Kennzeichnung?

Für einige wenige Warengruppen ist eine längere Übergangsfrist geplant. Bei Medizinprodukten soll die Übergangsfrist beispielsweise bis zum 01.07.2023 gehen. Geräte können bereits jetzt mit einer doppelten Kennzeichnung (CE und UKCA) ausgezeichnet werden und diese doppelte Kennzeichnung wird auch nach dem 01.07.2023 weiterhin akzeptiert werden, solange die UK Verantwortliche Person (UK Responsible Person) ebenfalls aufgeführt wird.

Die Übergangsfrist ist abhängig vom Weiterbestehen der inhaltlichen Übereinstimmung der EU- und UK-Regelungen, es gibt viele Ausnahmeregelungen und sogar Sonderregelungen haben teilweise eigene Sonderregelungen. Wir empfehlen daher bei Ihren UK-Exporten schon eine frühzeitige Umstellung auf die neue UKCA-Kennzeichnung, um Verzögerungen zu vermeiden und für die sicherlich kommende Umstellung bereit zu sein.