Ein gut ausgestatteter Verbandkasten für Betriebe ist für die Sicherheit der Mitarbeiter unerlässlich. Doch worauf müssen Sie als Unternehmen achten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und bestmöglich auf die betriebliche Erste Hilfe vorbereitet zu sein?
Unser Experte Chris Franke, Leiter Produktmanagement & -entwicklung bei Kroschke SIGN, klärt Sie im folgenden Ratgeber auf.
Anforderungen in verschiedenen Branchen
- Je nach Branche können die Anforderungen an die Verbandmaterialien variieren, wobei die Nutzung branchenspezifischer Verbandkasten und Erste Hilfe Koffer rein freiwillig ist.
- Allgemein reichen Standard Erste Hilfe Koffer, Taschen, Rucksäcke und Schränke nach DIN 13157 oder DIN 13169 aus, so dass es eben kein Verbandkasten sein muss.
- In
Werkstätten, Produktionsbetrieben, auf Baustellen, aber auch in
Verwaltungsbetrieben empfehlen wir branchenspezifische Erste Hilfe Ausstattungen, die z. B. Augen- und Wundspülungen oder
zusätzliche Verbandmaterialien für häufiger vorkommende Verletzungen
enthalten.
Wie viele Erste Hilfe Koffer und Verbandkasten benötige ich im Betrieb?
Wie viele Erste Hilfe Koffer in Ihrem Betrieb notwendig sind, hängt von der Tätigkeit ab. Die genaue Anzahl an Koffern und Erste Hilfe Ausstattungen ist in der ASR A4.3 definiert:
- Verwaltungs-
und Handelsbetriebe: 1 bis 50 Mitarbeiter = 1 Verbandkasten nach DIN
13157; 51 – 200 Mitarbeiter = 1 Verbandkasten nach DIN 13169; 301 bis 600
Mitarbeiter = 2 Kästen nach DIN 13169; bei über 600 Mitarbeiter ein
weiterer Kasten nach DIN 13169 pro 300 Mitarbeiter
- Herstellungs-
Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Betriebe: 1 bis 20 Mitarbeiter = 1
Kasten nach DIN 13157; 21 bis 100 Mitarbeiter = 1 Kasten nach DIN 13169;
101 bis 200 = 2 Kästen nach DIN 13169; bei über 200 Mitarbeiter ein
weiterer Kasten nach DIN 13169 pro 100 Mitarbeiter
- Baustellen:
1 bis 10 Mitarbeiter = 1 Kasten nach DIN 13157; 11 bis 50 Mitarbeiter = 1
Kasten nach DIN 13169; 51 bis 100 Mitarbeiter = 2 Kästen nach DIN 13169;
bei über 100 Mitarbeiter ein weiterer Kasten nach DIN 13169 pro 50
Mitarbeiter
Wo sind Verbandkasten und Erste Hilfe Koffer anzubringen und zu installieren?
- Verbandkasten
und Erste Hilfe Koffer sind an zentralen,
leicht zugänglichen Orten im
Betrieb anzubringen, so dass diese im Notfall schnell zu erreichen sind.
- Vor allem
sind Erste Hilfe Ausstattungen und Verbandkasten für Betriebe dort bereitzustellen, wo die
Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen.
- Die Kästen
sind so zu platzieren, dass diese höchstens in einer 100 m Wegstrecke oder
einer Geschosshöhe erreichbar sind.
- Eine klare
Beschilderung ist essenziell, um die
Standorte im Notfall
sichtbar zu machen.
Welche rechtlichen Vorschriften gelten für den Einsatz von Verbandkasten und Koffern in Betrieben?
Die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ gibt den Forderungen der ArbStättV eine konkrete Form und bietet Ihnen eine Möglichkeit der Verordnung zu entsprechen, indem Sie die Regel befolgen.
- Die DIN
13157 (kleiner Erste Hilfe Koffer) bzw. DIN 13169 (großer Erste Hilfe
Koffer) legen die benötigten Materialien für den betrieblichen
Erste Hilfe Bedarf fest. Wir empfehlen Ihnen, Erste-Hilfe-Koffer, Verbandkästen, Taschen, Notfallrucksäcke und Verbandschränke mindestens
einmal im Jahr zu
kontrollieren, um ablaufende Produkte noch
vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums auszutauschen.
- Praxistipp: Solange das Behältnis noch verplombt ist, zeigt dies auf den ersten Blick die Vollständigkeit der Füllung.
- Fehlende
oder verbrauchte Materialien sollten sofort aufgefüllt werden, damit im
Notfall alle wichtigen Verbandmittel zur Verfügung stehen.
Ein gut ausgestatteter und korrekt platzierter Erste Hilfe Koffer rettet im Notfall Leben. Als Unternehmen sollten Sie Ihre Erste Hilfe Ausstattung daher regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten sind. So sind Sie optimal auf alle Eventualitäten vorbereitet!