Nein, Sie haben sich nicht verlesen. Nach ASR A4.1 unter 5.4 Ausstattungen sind „[…] In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen. […]“. Ob wir uns das ausdenken? – Berechtigte Frage und an dieser Stelle können wir Ihnen ehrlich sagen: Nein. Was genau es damit auf sich hat, erfahren sie hier!
ASR A4.1 - Sanitärräume
Liest man die ganze ASR A4.1, muss man doch an der einen oder anderen Stelle schmunzeln. Definiert sind nämlich die Lichtverhältnisse, Abstände zwischen Wänden von Toilettenkabinen, etc. Deutscher als deutsch eben! Allgemein gesagt, definiert die ASR A4.1 die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten. Hierbei sind mit Sanitärräumen, alle Umkleideräume und Toiletten gemeint, somit auch Baustellen- bzw. mobile Toiletten.
Hygienebehälter in Männertoiletten
Es ist geläufig, in Frauentoiletten Hygienebehälter zu platzieren. Warum dann nicht auch in Männertoiletten? Das ist nun seit Juni 2017 in der ASR A4.1, Abs. 5.4 Teil 1 definiert. Neben dem Bereitstellen von Hygienebehältern muss auch sichergestellt werden, dass die Toilettentür, hinter der sich ein solcher Hygienebehälter befindet, gekennzeichnet ist. Wie genau diese Kennzeichnung ausfallen muss, ist nicht festgehalten. Selbstverständlich finden Sie bei uns die passende Kennzeichnung zur Norm!
Auch eine wirksame Lüftung und die Bereitstellung von Toilettenpapier müssen jederzeit gewährleistet sein.
Da fragen wir uns doch – wieso findet man auf mobilen Toilettenkabinen fast nie Toilettenpapier und die Lüftung lässt auch zu wünschen übrig? Denn: „In Toilettenräumen ist eine wirksame Lüftung zu gewährleisten.“ (ASR A4.1, 5.1 (1)) und „Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden.“ (ASR A4.1, 5.4 (1)).