Betrachten wir die Statistik der häufigsten Brandursachen, stehen auch 2023 wieder zwei identifizierbare Hauptursachen an der Spitze: Elektrizität (32 %) und menschliches Fehlverhalten (22 %). Das Gute daran ist, dass wir durch jahrelange Bemühungen um Sicherheit Ursachen wie Feuergefährliche Arbeiten, Explosion und Überhitzung eindämmen konnten. Die weniger schöne Nachricht: Elektrizität und menschliches Fehlverhalten werden wohl auch in Zukunft die Brandursachen anführen, da beide durch ihre Natur praktisch unvermeidbar sind. Ganz können Brände nicht eliminiert werden – von daher sollten Sie Vorkehrungen treffen, dass Feuer jederzeit schnell bekämpft werden können. 

Warum Sie daher Feuerlöscheinrichtungen, insbesondere Feuerlöscher, immer gut sichtbar mit den entsprechenden Brandschutzzeichen kennzeichnen sollten, erfahren Sie hier!

So bringen Sie Ihre Feuerlöscher korrekt an

Bevor Sie Ihre Feuerlöscher anbringen sollten Sie erst einmal per Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche Art von Feuerlöscher in welchen Bereichen Ihres Betriebs vorgehalten werden sollte. Orientierung finden Sie bei uns auf der Infoseite „Auswahl des richtigen Feuerlöschers“. 

Für die Ermittlung der Art und Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher können Sie das Unternehmen in Teilbereiche unterteilen, sofern dies aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder der unterschiedlichen Nutzungsbereiche sinnvoll oder erforderlich ist. Die zu einem Unternehmen gehörenden Teilbereiche können durchaus in unterschiedliche Brandgefährdungen eingestuft sein.

Sie haben die richtigen Feuerlöscher gefunden? Dann sollten Sie folgende Punkte bei deren Anbringung beachten:

  1. Gute Sichtbarkeit und allzeit leichte Erreichbarkeit.
  2. Anbringung vorzugsweise in der Nähe von Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren respektive in der Nähe von Gefahrenstellen.
  3. Um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, sollte die Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als ungefähr 20 Meter betragen.
  4. Standortkennzeichnung durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind.
  5. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen.
  6. Bei erhöhter Brandgefährdung müssen zusätzliche Maßnahmen über die Grundausstattung hinaus getroffen werden.

Auszug ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“:

Die ASR A 2.2 gibt präzise Anweisungen, welche Maßnahmen Sie gegen Brände ergreifen sollen. Hier wird die richtige Kennzeichnung von Feuerlöscheinrichtungen beschrieben. Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung diesbezüglich einhält. 

5.3 Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:

[...]

  • die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASRA1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001„Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z.B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,
  • weitere Feuerlöscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASRA1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind (z.B. für Wandhydranten: Brandschutzzeichen F002 „Löschschlauch“,
  • die Erkennbarkeit der notwendigen Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien entsprechend ASRA1.3 erhalten bleibt

Auszug ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

Auch in der wohlbekannten ASR A1.3 gibt es Passagen zur Kennzeichnung von Strukturen zur Brandbekämpfung. 

4 Allgemeines

(11) Zur Kennzeichnung und Standorterkennung von Material und Ausrüstung zur Brandbekämpfung sind Brandschutzzeichen nach Anhang 1 zu verwenden.

5 Kennzeichnung

5.1 Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen

(7) Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von
langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhalten bleiben. Langnachleuchtende Sicherheitszeichen müssen mindestens die
Anforderungen der DIN 67510-1:2020-05, Klasse C, erfüllen. Die ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Materialien ist sicherzustellen, z. B. hinsichtlich Dauer, Art und Intensität der Beleuchtung.

Die im März 2022 aktualisierte ASR A1.3 gibt hierbei nun klare Vorgaben an die Leuchtdichte (Klasse C nach DIN 67510-1), die Sie mit unseren Permalight power-Produkten uneingeschränkt erfüllen!

So sind Sie mit Ihrer Brandschutzkennzeichnung auf der sicheren Seite

Es besteht seit der Neuveröffentlichung der ASR A2.2 2018 glücklicherweise kein Widerspruch mehr innerhalb der Arbeitsstättenregeln. Zusätzlich weist die ASR A2.2 noch einmal auf die lang nachleuchtende Ausführung der Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung hin.

Kennzeichnen Sie jeden Feuerlöscher (lang nachleuchtend!), wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Das erspart Ihnen zum einen eine Einzelplatzbetrachtung und zum anderen sind Sie im Zweifelsfall immer auf der sicheren Seite. Ein paar Euro können im Brandfall Leben retten.

Brandschutzkennzeichnung: Experte Kevin Sievers gibt Tipps