In einem Verbandbuch sollen geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet werden. Zur Führung eines Verbandbuchs sind alle Kindertagesstätten, Schulen, Behörden und Betriebe nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden und sind vertraulich zu behandeln.

Warum sind Verbandbücher Pflicht?

Folgt aus einer vermeintlich kleinen und harmlosen Verletzung, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen muss gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII dies der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen als Beweis, dass die Verletzung Folge eines Unfalls bei einer versicherten Tätigkeit ist. Sie sollten daher auch kleine Verletzungen dokumentieren (lassen) um einen Nachweis zu haben, wenn sich der Vorfall doch als schwerwiegender entpuppt als zuerst gedacht.

Was muss im Verbandbuch stehen?

Erste Hilfe leisten
  • Ort, Zeit und Hergang des Unfalls
  • Name des Verletzten
  • Art und Umfang der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung
  • Die durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers
  • Name von Zeugen

Erst Verbandbuch, dann Erste Hilfe – Schon gewusst?

Betriebe müssen nach § 25 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung haben. Die ASR A4.3 gibt Art, Menge und Aufbewahrungsort der Erste-Hilfe-Materialien vor. In jedem Betrieb muss daher mindestens ein Verbandkasten DIN 13157 vorhanden sein. Weitere Ausstattungen sind abhängig von der Zahl der Mitarbeiter und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf die Nutzung von Verbandbüchern?

Seit dem 25.Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht europaweit und somit den Umgang personenbezogenen Daten. Die neue DSGVO hat somit Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen – so auch bei uns. Uns haben viele Anfragen zu diesem Thema erreicht. Anfragen, die sich mit den Auswirkungen der neuen DSGVO auf unser Sortiment und deren Umgang beschäftigen. Unter diesen Anfragen befanden sich viele Anfragen zu dem Thema Verbandbücher in Verbindung der neuen DSGVO.

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte und gesetzlichen Hintergründe zusammengefasst:

Grundsätzlich wird die Verpflichtung zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen in der DGUV Vorschrift §24 Abs. 6 geregelt. Hier heißt es: 

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumentation ist vertraulich zu behandeln.“ 

Wie der Datenschutz jedoch im Zusammenhang mit dem Verbandbuch gebracht wird, finden Sie in der DGUV Information 204-022 in Punkt 4.4. Hier wird sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigt, zwar nach alten Rechtsstand, im Grundsatz gilt jedoch die neue DSGVO. Dieser Punkt 4.4 besagt, dass es sich bei den in Verbandbüchern festgehaltenen Daten um schützenswerte personenbezogene Daten handelt, deren Verarbeitung nur unter anderen Arbeitgebern und Sozialträgern zulässig sind. Grundsätzlich sagen beide Gesetzesabschnitte aus, dass es nicht vorgeschrieben ist, wer die Dokumentation vornimmt oder wie die vertrauliche Behandlung der Daten auszusehen hat. Es steht jedoch fest, dass immer eine Dokumentation erfolgen muss.

Aus Datenschutzsicht ist daher die Dokumentation von Arbeitsunfällen und Verletzungen in Verbandbüchern nach alter und neuer Rechtslage möglich!

So handhaben Sie Ihre Verbandbücher DSGVO-konform

Wichtig ist immer der sensible Umgang mit den Daten und die entsprechende vertrauliche Behandlung der Aufzeichnungen. Wir empfehlen Ihnen die Verbandbücher, wie in der DGUV-Vorschrift beschrieben, vor einer Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. Dies kann z.B. durch die Aufbewahrung unter Verschluss beim Betriebsarzt/Ersthelfer oder in nicht öffentlich zugänglichen Verbandkästen erfolgen. 

Um eine noch höhere Sicherheit für die Aufbewahrung Ihrer Daten zu erreichen, ist ein Verbandblock eine gute Alternative. Dieser bietet die Möglichkeit, jede Seite und somit auch jeden Eintrag einzeln herauszutrennen und den Eintrag separat unter Verschluss abzuheften. Der Vorteil dabei: Sie können den Verbandblock sichtbar und leicht auffindbar für Ihre Mitarbeiter neben dem Verbandkoffer aufbewahren. Unsere Verbandbücher und Verbandblöcke finden Sie in unserem Hauptkatalog oder Online-Shop.