Der Strom fällt aus, Beleuchtung ist ebenfalls nicht vorhanden und von außen kommt kein Licht rein - was nun?
Ein unerwarteter Stromausfall kann überall auftreten und zu einer plötzlichen Dunkelheit führen, welche potenzielle Gefahr bedeutet. In solchen Situationen ist eine zuverlässige Notbeleuchtung von entscheidender Bedeutung, denn sie stellt sicher, dass wichtige Bereiche wie Fluchtwege, Treppenhäuser und Notausgänge beleuchtet sind.

Ein Stromausfall hat nicht nur Auswirkungen auf den Betrieb, sondern auch auf die Orientierung im Notfall. Versagt die Allgemeinbeleuchtung auf Grund eines Stromausfalles, verursacht die veränderte Situation wahrscheinlich Stress, Panik und Unfälle. In solch einem Fall ist eine Notbeleuchtung von Vorteil, denn sie schafft Orientierung und beruhigt die Nerven. Die Arbeitsumgebung kann gesichert werden und alle Personen können den Gefahrenbereich über die vorgesehenen Fluchtwege zu den Notausgängen sicher verlassen.

Die Notbeleuchtung wird dafür von einer Stromquelle versorgt, die unabhängig von der Allgemeinbeleuchtung ist. Somit ist eine Erkennbarkeit im Notfall sichergestellt!

 

Notbeleuchtung – Was ist das?

Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, haben wir folgend die verschiedenen Kategorien der Notbeleuchtung aus der DIN EN 1838:2025 dargestellt. Die genannte Norm ist im Jahr 2025 in einer aktualisierten Fassung erschienen:

Die Ziele der verschiedenen Notbeleuchtungskategorien unterscheiden sich dabei: 

So ist die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege dafür zuständig, dass Personen ein Gebäude oder einen Raum über Notausgänge gefahrlos verlassen können, indem für ausreichend Licht auf den Rettungswegen gesorgt wird.

Die Beleuchtung von Sicherheitszeichen sorgt dafür, dass der Fluchtweg durch eine eindeutig sichtbare Kennzeichnung gefunden wird und als solcher erkennbar ist.

Antipanikbeleuchtung ermöglicht Personen, den Rettungsweg zu erreichen und den Flüchtenden ein sichereres Gefühl zu geben.

Die Beleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung trägt zur Sicherheit der dort eingesetzten Mitarbeiter bei und soll es ermöglichen, dass z.B. notwendige Abschaltmaßnahmen durchgeführt werden können.

Adaptive Sicherheitsbeleuchtungsanlagen können z.B. die Rettungsweglenkung (automatisch oder manuell gesteuert) ändern oder die Beleuchtungsstärke anpassen.

Die räumlich begrenzte Beleuchtung wird für Personen bereitgestellt, denen es vorläufig erlaubt ist (nach erfolgter Risikobewertung) in einem Bereich des Gebäudes zu verbleiben (trotz Stromausfall).

Ersatzbeleuchtung dient dazu, bei einem Stromausfall notwendige Tätigkeiten unverändert fortführen zu können.

 

Die Notwendigkeit von Sicherheitsbeleuchtung

Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann insbesondere von dem Bauordnungsrecht gefordert sein. Ist dies nicht der Fall, besagt die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, dass geprüft werden muss, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung sind für Räume und Bereiche unter anderem folgende Kriterien zu beachten:

  • Hohe Personenbelegung
  • Flächenausdehnung (z. B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten)
  • Fehlendes Tageslicht (z. B. Räume unter Erdgleiche, innenliegende Treppenräume und Flure)
  • Betriebliche Gründe für Dunkelheit (z. B. Fotolabor)
  • Anwesenheit ortsunkundiger Personen (z. B. Kunden, Besucher)
  • Erhöhte Gefährdung (z. B. durch Stolpern und Stürzen, auf Treppen)

Wird keine Sicherheitsbeleuchtung verwendet, muss nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ auf Fluchtwegen lang nachleuchtende Kennzeichnung verwendet werden (Punkt 5.1.7).

 

Auswahl an Anforderungen an Ihre Sicherheitsbeleuchtung 

  • Die horizontale Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx betragen
  • Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in maximal 20cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen zu messen
  • Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss 50% der Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 Sekunden erreicht sein, 100% innerhalb von 60 Sekunden
Auch für die anderen Arten der Notbeleuchtung gibt es Vorgaben, die der DIN EN 1838:2025 entnommen werden können! Weitere Informationen sind in  der ASR A2.3 zu finden.

 

Vorteile von LED-Leuchten

LED-Beleuchtung bietet verschiedene Vorteile, die sie zu einer umweltfreundlichen, energiesparenden, langlebigen und kostensenkenden Option machen. Im Gegensatz zu Energiesparlampen, die als Sondermüll behandelt werden müssen, da sie giftiges Quecksilber enthalten, können LED-Leuchten einfach als Elektroschrott entsorgt werden.

Die Langlebigkeit von LEDs ist ein weiterer Pluspunkt. Obwohl die Lebensdauer je nach Art und Hersteller variieren kann, übersteigt sie in der Regel immer die Lebensdauer einer herkömmlichen Glühbirne. LEDs haben eine durchschnittliche Leuchtdauer von 10.000 Stunden oder mehr.

Ein weiterer Vorteil von LEDs ist ihre Energiesparsamkeit. Eine 5-Watt-LED kann problemlos eine 40-Watt-Glühbirne ersetzen. Tatsächlich verbrauchen LEDs bis zu 20 % weniger Strom als Energiesparlampen und sind auch in der Herstellung wesentlich energiesparender.

LEDs bieten darüber hinaus auch Kostenvorteile. Die tatsächliche Ersparnis hängt davon ab, wie viele herkömmliche Leuchtmittel ersetzt werden müssen. LEDs arbeiten effizienter, geben weniger Wärme ab und benötigen weniger Energie, was sich in geringeren Betriebskosten niederschlägt. Insgesamt sind LEDs daher eine kostengünstigere Option im Unterhalt.

 

Fragen und Antworten zu Notleuchten

Wie lange muss eine Notleuchte leuchten?

Die Notlichtdauer gibt an, wie lange die Notleuchte im Notfall leuchten soll. Gemäß ASR A2.3 ist für Rettungswege die Dauer individuell auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, 30 Minuten muss sie mindestens betragen. Sollte das Bauordnungsrecht der Länder aber höhere Anforderungen stellen, sind diese zu berücksichtigen. Die DIN EN 1838:2025 gibt hierauf bezogen vor, dass die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege mindestens eine Stunde betragen muss. Je nach Projektierung der Sicherheitsbeleuchtung kann es aufgrund der Gefährdungsbeurteilung notwendig sein, dass die Systembetriebsdauer 1 Stunde übersteigt.

Was muss in Bezug auf Schaltungsart und Stromversorgung beachtet werden?

Auch in Bezug auf die Schaltungsart und Art der Stromversorgung gibt es Unterschiede. Bei der Dauerschaltung ist die Notleuchte dauerhaft eingeschaltet (im Netz- oder Notbetrieb) und schaltet bei einem Netzausfall auf den Notlichtbetrieb um, bei dem die Stromversorgung durch einen Akku erfolgt. Bei der Bereitschaftsschaltung wird die Notleuchte automatisch erst bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eingeschaltet, wobei der Akku zuvor über das angeschlossene Stromnetz geladen wird.

Was ist der Unterschied zwischen Not- und Sicherheitsbeleuchtung?

Gemäß der Norm DIN EN 1838:2025 ist Notbeleuchtung ein übergeordneter Begriff, der jegliche Beleuchtung umfasst, die bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung zum Einsatz kommt (siehe auch "Notbeleuchtung-Was ist das?"). Sicherheitsbeleuchtung ist ein Bestandteil der Notbeleuchtung und hat unter anderem die Funktion, Flucht- und Rettungswege erkennbar zu machen und das sichere Verlassen eines Gebäudes zu ermöglichen.

Worauf muss bei der Erkennungsweite geachtet werden?

Bei der Auswahl der Sicherheitsbeleuchtung ist es wichtig, auf die Erkennungsweite zu achten. Im Falle eines Brandes muss eine deutlich sichtbare Kennzeichnung eine schnelle Flucht ermöglichen. Die Erkennungsweite hängt von den räumlichen Bedingungen ab und wird anhand der Piktogramme ermittelt. Nach ASR 2.3 verdoppelt sich die Erkennungsweite für innenbeleuchtete Zeichen (Sicherheitszeichen im Dauerbetrieb) bei gleichbleibender Zeichengröße.

Muss Sicherheitsbeleuchtung regelmäßig gewartet/geprüft werden?

Sicherheitsbeleuchtung muss dann funktionieren, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt und somit muss sichergestellt werden, dass diese im Notfall zuverlässig funktioniert. Daher muss diese nach DIN EN 50127 installiert, geprüft und gewartet werden!

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Blogeintrag zu der Notbeleuchtung einen ersten Überblick über das spannungsgeladene und komplexe Themenfeld geben konnten. Weitere Informationen können unter anderem der ASR A2.3 sowie der DIN EN 1838:2025-03 entnommen werden!

 

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