Achtung! Erstickungsgefahr beim Löschen mit CO2 Feuerlöschern!
Wie Sie sicherlich wissen, sind CO2-Feuerlöscher in sensiblen Betriebsbereichen eine beliebte Alternative, da sie rückstandsfrei löschen und elektrisch nicht leitfähig sind. Sie werden deswegen häufig in Räumen mit hohen Hygieneanforderungen oder mit IT-Ausstattung angewendet. Ein DGUV-Praxistest hat nun jedoch ergeben, dass die Gefährdung der löschenden Person sehr hoch ist – höher als bisher angenommen!
Feuerlöscherfunktion: Löschen durch Stickeffekt.
Die Löschwirkung von Kohlendioxid beruht auf dem Stickeffekt. Das bedeutet, dass die Umgebung des Brandes auf die löschwirksame Konzentration von < 15 Vol.-% gesenkt und die Flamme somit erstickt wird. Doch dieser Effekt kann schwere Schäden bei der löschenden Person hervorrufen. CO2 ist nämlich schwerer als Luft und dabei noch farb- und geruchlos. Bereits bei einer geringen Konzentration von 2 Vol.-% kommt es zu einer starken Erhöhung der Atemfrequenz. Sobald sich die Konzentration steigert, kommt es zu Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen. Wenn die Konzentration dann bei 5-8 Vol.-% angekommen ist, droht bereits Erstickungsgefahr. Bei der Verwendung eines CO2-Feuerlöschers sollte man deshalb unbedingt auf die Raumgröße achten, in denen er verwendet werden soll.
Raumgröße entscheidet mit.
Ein 2 kg Löscher erfordert eine Grundfläche von mindestens 11 m² und 5kg Löscher eine Grundfläche von mindestens 27,5 m². Ist der Raum kleiner, sollte das Löschen des Brandes von außen durch einen geöffneten Türspalt erfolgen.
Nach Löschvorgang den Raum nur mit entsprechendem Atemschutz betreten.
Der Raum darf erst nach dem Löschen durch die Feuerwehr mit Atemschutzmasken betreten werden. Es besteht höchste Gefahr! Sollten Sie also einen Bereich haben, in welchem nicht auf einen Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher ausgewichen werden kann, dann sollten Sie Ihren CO2-Feuerlöscher unbedingt richtig kennzeichnen. Zusätzlich sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und gegebenenfalls weitere organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen.
Die richtigen Kennzeichnung beim Umgang mit CO2-Löschern.
Die Kennzeichnung kann beispielsweise mit einem Aushang für Kohlendioxid-Feuerlöscher, einem Warnschild für Erstickungsgefahr und einer allgemeinen Kennzeichnung für Feuerlöscher durchgeführt werden.
Die DGUV Information 205-034, „Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen“, gibt Ihnen weitere detaillierte Informationen bezüglich des Einsatzes von Feuerlöschern in geschlossenen Räumen.