Erkennungsweiten für Sicherheitszeichen nach ASR A1.3

Für die Orientierung in Notsituationen zählt jede Sekunde. Damit die Sicherheitskennzeichen auch mit einigem Abstand noch gut lesbar sind, sind bei ihrer Anbringung einige Aspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund möchten wir Sie mit diesem Blog-Beitrag über die optimalen Erkennungsweiten Ihrer Sicherheitskennzeichen informieren.

Erkennungsweite – was bedeutet das?

Unter dem Begriff Erkennungsweite versteht man nach ASR A1.3 die größte Entfernung, aus der sich ein Zeichen in Größe, Form und Farbe noch erkennen lässt.
Grundsätzlich ist es wichtig, die Größe des Schildes der Situation anzupassen. Beachten Sie jedoch folgende empfehlenswerte Mindestgrößen:

Größenangaben Schilder

Erkennungswerte Schilder

Aufgrund unserer Praxiserfahrungen empfehlen wir Ihnen bei Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen das Format 300 x 150 mm in Büroräumen. Wichtig ist jedoch, dass Sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung die optimale Zeichengröße ermitteln und anschließend anbringen! Hier finden Sie lang nachleuchtende Rettungswegschilder in 300 x 150 mm.

In Lagerhallen gilt: 
„Je größer, umso sichtbarer!“

Rettungszeichen in LagerhallenIn großen Hallen sollten Sicherheitskennzeichen deutlich größer sein als in Büroräumen. Durch oftmals lange und hohe Regalgänge - mit sperrigen Waren und arbeitenden Flurförderzeugen - kann die Sicht auf die Sicherheitskennzeichen einschränkt oder sogar verhindert werden.

Die Abbildung rechts verdeutlicht, dass das Schild auf der linken Seite (selbst ohne eine Notsituation) schlecht zu erkennen ist und daher nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch betriebsfremde Personen zum Verhängnis werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall für ein größeres Schilderformat zu entscheiden und in regelmäßigen Abständen zu kennzeichnen. Denken Sie immer an die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!

Was müssen Sie noch beachten?

Sicherheitskennzeichen müssen in geeigneter Höhe angebracht sein, um Sichtbehinderungen durch z. B. größere Maschinen, gelagertes Material oder Schränke auszuschließen und jederzeit eine uneingeschränkte Sicht auf das Schild zu gewährleisten. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern mit Einschränkungen des Hör- oder Sehvermögens, z. B. durch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, müssen ggf. ergänzende Sicherheitskennzeichen eingesetzt werden (bspw. Bodenzeichen).

Des Weiteren ist nach ASR A1.3 eine ausreichende Beleuchtung (künstlich oder natürlich), sowie in langgezogenen Räumen die Erkennbarkeit von Rettungs- und Brandschutzzeichen in Laufrichtung, zu berücksichtigen. Hier empfiehlt sich die Verwendung von Fahnen- oder Nasenschildern. Diese sind auch durch Wandvorsprünge oder Schränke einzusehen.

Auch im Dunkeln muss eine Orientierung möglich sein. Daher sind langnachleuchtende Sicherheitskennzeichen nicht nur ein Sicherheitsgewinn, sondern gemäß ASR A1.3 ein MUSS in jedem Betrieb ohne Sicherheitsbeleuchtung.

Optimale Erkennbarkeit = Erhöhe Sicherheit

Wie wir aufgezeigt haben, ist nicht nur das Vorhandensein eines Sicherheitskennzeichens wichtig, sondern auch die Art der Anbringung und die Berücksichtigung der Erkennungsweite. Auch unter erschwerten Bedingungen, wie z. B. bei Verrauchung oder Stromausfall, muss die Erkennbarkeit gewährleistet sein. Zusammenfassend sollten Sie bei der Wahl Ihres Sicherheitskennzeichens auf folgende Gegebenheiten Rücksicht nehmen:

  • In welchen Räumlichkeiten werden die Schilder verwendet?
  • Gibt es Einschränkungen, welche die Sicht auf die Schilder behindern können?
  • Kennzeichnen Sie gemäß ASR A1.3 und den darin vorgeschriebenen Erkennungsweiten?

Wie weiter oben erwähnt, sollte Ihr Hauptaugenmerk immer auf der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter liegen. Im Notfall zählt jede Sekunde!

Vielen Dank an Josephine Sonnemann, die maßgeblich an der Entstehung dieses Beitrags beteiligt gewesen ist.