Brandschutzzeichen - Feuer und Flamme für die richtige Kennzeichnung!

Auch diesen Beitrag möchten wir mit einem allgemeinen Hinweis zu der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung beginnen: Vorbeugende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind enorm wichtig und nach ArbStättV sogar ein Muss.* Aus diesem Grund muss der Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) eine hohe Priorität beigemessen werden.

Den fünften und letzten Teil unserer Reihe „Was sind Sicherheitskennzeichen“ möchten wir den Brandschutzzeichen widmen. In ihrem charakteristischen roten Farbton vermitteln sie sofort die richtige Aussage, denn die Farbe ROT wird oft mit Feuer in Verbindung gebracht. Doch was unterscheidet die Brandschutzzeichen von den anderen Zeichenklassen und welche wichtige Bedeutung haben diese auf Fluchtwegen?

Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen in dem kommenden Beitrag kurzweilig beantworten, um das Themenfeld der Zeichenklassen mit einem spannenden Thema abzuschließen.

Als kleines Highlight zum Abschluss unserer Beitragsserie haben wir einen informativen Videobeitrag für Sie. Dieser basiert auf meinem Vortrag auf der Brandschutz-Fachtagung in München und fasst die Themen dieser Präsentation und des folgenden Beitrags noch einmal anschaulich zusammen. Das Video finden Sie am Ende der Seite.

Was sind Brandschutzzeichen?

Die ASR A1.3 beschreibt Brandschutzzeichen als „Sicherheitszeichen, die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen.“**

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der Brandschutzzeichen im Vergleich zu den anderen Sicherheitszeichen stellen die Form (quadratisch), die Sicherheitsfarbe (Signalrot) und das Piktogramm in Verbindung mit dem Flammensymbol dar.

Das Flammensymbol ist hierbei die größte Besonderheit und auch die weitreichendste Veränderung im Vergleich zu der alten und nicht mehr gültigen ASR A1.3. Um in Brandschutzfragen auf der sicheren Seite zu sein und die Vermutungswirkung für sich geltend machen zu können, sollten Sie immer auf die aktuellen Kennzeichen setzen:

aktuell kennzeichnen

Nur ein gekennzeichneter Feuerlöscher ist ein wirkungsvoller Feuerlöscher

In einem unserer Beiträge haben wir Sie schon über die angepasste Kennzeichnungspflicht von Feuerlöschern informiert. Dieses Thema ist jedoch von elementarer Bedeutung für die korrekte Sicherheitskennzeichnung in Ihrem Betrieb, weshalb es hier noch einmal kurz erwähnt werden soll.

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ hat im Mai 2018 eine wichtige Aktualisierung erfahren. Eine maßgebliche Neuheit in Bezug auf den Bereich der Brandschutzkennzeichnung betrifft die Beschilderung von Feuerlöschern. Hier ist nun festgeschrieben, dass jeder Feuerlöscher mit dem entsprechenden Brandschutzzeichen nach ASR A1.3 (F001, Feuerlöscher) zu kennzeichnen ist. Somit besteht nun kein Widerspruch mehr zwischen der ASR A2.2 und der ASR A1.3.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Kennzeichnung Ihrer Feuerlöscher zu überprüfen und im Zweifelsfall zu aktualisieren!

Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung – sinnvoll, aber keine Allzweckwaffe!

Mittel und Geräte zur BrandbekämpfungEine Besonderheit unter den Brandschutzzeichen stellt das Zeichen „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“ dar, welches nicht als Sammelzeichen für diverse Brandschutzeinrichtungen an einem Ort verwendet werden darf. Vielmehr kann es als Joker in Verbindung mit einem Zusatzzeichen genutzt werden, wenn kein passendes Piktogramm zur Verfügung steht.

Hierbei ist zu beachten, dass eine Sicherheitsaussage nur einem Sicherheitskennzeichen zugeordnet werden darf. Darüber hinaus müssen Sicherheitszeichen deutlich erkennbar angebracht werden.*** Diese beiden Grundsätze können nur erfüllt werden, wenn für jede Brandschutzeinrichtung ein eigenes Piktogramm / Schild verwendet wird!

Die korrekte Kennzeichnung von Brandschutzeinrichtungen auf Fluchtwegen

Damit die augenblickliche Identifikation eines Brandschutzzeichens auch bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gewährleistet ist, schreiben die ASR A1.3 und A2.2 vor, auf Fluchtwegen lang nachleuchtende Materialien einzusetzen (sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist).

Die Sicherheitsfarbe kann im nachleuchtenden Zustand nicht dargestellt werden, jedoch sind das Piktogramm und die Form weiterhin deutlich erkennbar. Die Pflicht, welche den Betrieben auferlegt wird, resultiert also in einem deutlichen Sicherheitsgewinn im Vergleich zu nicht nachleuchtenden Materialien.

Zusätzlich zu dem Piktogramm und der Form ist in dem nachleuchtenden Zustand auch das charakteristische Flammensymbol der Brandschutzzeichen ersichtlich, was in einem zusätzlichen Anstieg der Sicherheit resultiert. Dieses ist - wie weiter oben erwähnt - mit der aktuellen Ausgabe der ASR A1.3 eingeführt worden.

charakteristisches Flammensymbol

Wissen für die nächste Mittagspause

Wussten Sie, dass Brandschutz bereits seit dem späten Mittelalter ein Thema ist, mit dem sich Menschen beschäftigen? Damals war es zwar lediglich ein mündlich überliefertes Wissen, aber schon damals war es ein wichtiges Thema, um Städte sicherer zu machen.

Die schnell voranschreitende Ausbreitung des Menschen und die damit einhergehende Vergrößerung von Stadtgebieten führten jedoch dazu, dass professionelle Brandschutzmaßnahmen notwendig worden. Dies mündete schließlich darin, dass der Brandschutz im 20. Jahrhundert ein Teil der staatlichen Ordnungspolitik wird.****

*Unberührt von den (nachfolgenden) Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
** ASR A1.3 – Wortlaut zum besseren Textverlauf angepasst, aus Einzahl wurde die Mehrzahl gemacht
***ASR A1.3
**** https://tu-dresden.de/bu/bauingenieurwesen/ressourcen/dateien/postgraduales/pdf/Heilmann.pdf?lang=de

Video Brandschutzkennzeichnung: Erklärt von unserem Experten Kevin Sievers

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