Am 20.06.1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes um den Satz “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” ergänzt. Die DIN 18040 löste Ende 2014 alle bisherigen Normen in diesem Bereich ab und ist nun die entscheidende Grundnorm für das barrierefreie Bauen und Planen. Dazu gehört ebenfalls die möglichst barrierefreie Planung von Rettungswegen, um auch Fluchtwege für Rollstuhlfahrer verfügbar zu haben. Darüber ist nach §3a, Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung ein Arbeitgeber, der Menschen mit körperlichen Einschränkungen beschäftigt, dazu verpflichtet, die Arbeitsstätte barrierefrei einzurichten.
Wir werfen einen Blick auf die Normen zur Barrierefreiheit von Fluchtwegen und warum Rettungswege für Rollstuhlfahrer wichtig sind.
Die wichtigsten Normen für barrierefreie Rettungswege
Die DIN 18040 hat die Barrierefreiheit baulicher Anlagen zum Ziel, damit sie nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sind. Dies soll in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein.
Die DIN 18040 teilt sich wie folgt in 3 Teile:
- Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- Teil 2: Wohnungen
- Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Die DIN/TR 4844-4:2020-07 ersetzt die DIN SPEC 4844-4:2014-04 und behandelt Grundregeln für die Verwendung von Sicherheitszeichen. Sie gibt Anweisung für die regelkonforme Auswahl von Sicherheitszeichen, das ordnungsgemäße Kombinieren verschiedener Zeichen sowie die korrekte Anbringung von Rettungs- und Fluchtwegzeichen.
Warum sollten Ihre Fluchtwege für Rollstuhlfahrer benutzbar sein?
Gleichberechtigung und Barrierefreiheit spielen in unserer heutigen Gesellschaft eine immer größere Rolle. Teilhabe am öffentlichen und beruflichen Leben ist und bleibt ein wichtiges Thema, das in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit immer stärker gesetzlich eingefordert werden wird.
Gerade Menschen mit motorischen Einschränkungen, die Mobilitätshilfen wie Krücken, Rollatoren oder Rollstühle nutzen, sind bei einem Brand gefährdet. Aufzüge, die als barrierefreie Alternative zu Treppen fungieren, dürfen im ernsten Brandfall nicht genutzt werden. Die oft als Fluchtweg definierten Treppenhäuser sind für Rollstuhlfahrer jedoch nicht ohne fremde Hilfe benutzbar. Eine Selbstrettung, wie sie Fluchtwege idealerweise bieten sollten, ist daher oft nicht möglich. Es liegt in der Betreiberverantwortung, eine solche Selbstrettung zu ermöglichen, denn als Arbeitgeber sind sie für die Sicherheit aller Menschen, die das Betriebsgelände betreten, verantwortlich. Daher sollten Ihre Fluchtwege grundsätzlich barrierefrei sein.
Worauf müssen Sie bei der Ausschilderung Ihrer Fluchtwege für Rollstuhlfahrer achten?
Nutzen Sie die korrekten Rettungszeichen (ISO 7010-E026 und -E030) zur Kennzeichnung der Rettungswege. Wie bei den bekannten Fluchtwegschildern dürfen die Schilder „Notausgang nicht-gehfähige/gehbeeinträchtigte Personen“ nur in Verbindung mit einer Richtungsangabe, dem Pfeil, verwendet werden.
- Laut DIN 18040 sollen diese spezifischen Rettungszeichen in einer Höhe von 1,20 m bis 1,40 m angebracht werden, um eine gute Sichtbarkeit auf Augenhöhe zu gewährleisten.
- Prüfen Sie außerdem die ausreichende Breite des Fluchtweges. Hier gilt es zu beachten, dass elektrische Rollstühle oft breiter sind als das allgemeine Standardmodell.
- Kontrollieren Sie, ob die entsprechenden Einrichtungen zur Überwindung von Höhenunterschieden wie beispielsweise Rampen vorhanden und nutzbar sind.
- Türen müssen auch aus einer sitzenden Position heraus bedienbar sein.
Schützen Sie Mitarbeiter und potenzielle Besucher ausreichend, indem Sie barrierefreie Fluchtwege definieren. Nutzen Sie dafür diese kurze, übersichtliche Checkliste:
- Prüfen Sie Ihre aktuellen Fluchtwege auf Barrierefreiheit
- Legen Sie gegebenenfalls alternative, barrierefreie Fluchtwege fest
- Kennzeichnen Sie Ihre Fluchtwege für Rollstuhlfahrer klar und gut sichtbar. Bei vorhandener Barrierefreiheit die bestehenden Rettungswege, ansonsten die alternativen Fluchtwege.
Sollten Sie noch spezielle Fragen zur Ausschilderung barrierefreier Fluchtwege haben, helfen wir Ihnen gerne weiter:
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