Auch diesen Beitrag möchten wir mit einem allgemeinen Hinweis zu der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung beginnen: Vorbeugende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind enorm wichtig und nach ArbStättV sogar ein Muss.* Aus diesem Grund muss der Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) eine hohe Priorität beigemessen werden.
Den vierten Teil unserer Reihe „Was sind Sicherheitszeichen“ möchten wir den Gebotszeichen widmen. Ein Gebot ist eine Willenskundgebung, welche in schriftlicher (oder mündlicher) Form erfolgt und die den Charakter einer Anweisung hat. Gebotszeichen sind deshalb keine KANN-Vorgabe, sondern müssen befolgt werden.** Diese und weitere interessante Informationen zu den runden Helfern in Blau möchten wir Ihnen in dem kommenden Beitrag gerne vermitteln.
Was sind Gebotszeichen?
Gebotszeichen sollten in jedem Betrieb eine wichtige Rolle spielen. Sie weisen auf Maßnahmen hin, die von jedem Einzelnen zu ergreifen sind, um vorhandene Restrisiken auf ein Minimum zu reduzieren. Im Bereich des Arbeitsschutzes finden wir Sie oft mit einem Hinweis, welche Schutzausrüstung anzulegen ist.
Dabei machen wir immer wieder die Erfahrung, dass die wichtige Information eines Gebotszeichens als Empfehlung ausgelegt wird. Das ist jedoch ein Irrtum, welcher unter Umständen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann! Fehlt es in einer Notfallsituation nämlich an der notwendigen Schutzkleidung, ist es oft schon zu spät, um diese noch fachgerecht anlegen zu können. Gebotszeichen ist deshalb unbedingt Folge zu leisten, um die Sicherheit in dem gekennzeichneten Bereich gewährleisten zu können.
Auch die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ drückt sich bei der Bedeutung dieser Zeichenklasse sehr klar aus und definiert sie als „Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.“*** Gebotszeichen sind somit auch nach den technischen Regeln als Vorschrift zu verstehen und nicht als gutgemeinter Hinweis.
Achten Sie innerbetrieblich darauf, dass die Gebote unbedingt eingehalten werden. Sie leisten somit einen entscheidenden Beitrag zu der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!
Blau – Die Farbe der Verlässlichkeit und des Vertrauens
Gebotszeichen werden in einem charakteristischen blauen Farbton dargestellt und weisen ein weißes Piktogramm auf:
Auch bei den Gebotszeichen ist die Farbauswahl nicht zufällig getroffen wurden. Aufgrund der Eigenschaften, die diesem Farbton zugeordnet werden können, wirkt ein blaues Schild auf uns beruhigend und vertrauenswürdig. Hieraus lässt sich für die Gebotszeichen ableiten, dass ich möglichst sicher bin, sobald ich mich an das abgebildete Gebot halte. Die Schutzmaßnahme schützt mich also vor möglichen Gefahren.
Aus diesem Grund möchten wir noch einmal erwähnen, dass Gebotszeichen keine KANN-Vorgaben darstellen, sondern unbedingt einzuhaltende Vorschriften.
Eine Sicherheitsaussage = Ein Sicherheitszeichen
Die ASR A1.3 spricht in der Definition der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung davon, dass ein Sicherheitszeichen eine bestimmte Sicherheitsaussage ermöglichen muss. Dafür ist jedem Piktogramm eine klare Bedeutung zugeordnet worden. Diese eindeutige Zuordnung sorgt dafür, dass wir in einer Gefährdungssituation auf einen Blick erkennen können, wie wir uns zu verhalten haben bzw. welcher Hinweis für uns relevant ist. Lesen Sie mehr dazu im Beitrag: Piktogramme – Die Einfachheit komplexer Aussagen.
Es gibt jedoch auch Zeichen, welche diesem normativen Leitsatz nicht entsprechen. Diese enthalten mehrere Sicherheitsaussagen:
Dieser Umstand kann dazu führen, dass im Eifer des Gefechts eine wichtige Information übersehen und nicht befolgt wird. Auch kann eine Bewertung des Einzelnen zu einer subjektiven Rangfolge der Gebote führen, welche die Sicherheit stark beeinträchtigen kann.
Wir empfehlen Ihnen daher, jede Sicherheitsaussage oder jedes einzuhaltende Gebot mit nur einem entsprechenden Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Vorgehensweise gewährleisten Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter in dem höchstmöglichen Maße und erfüllen die Vorgaben der technischen Regeln!
Wissen für die nächste Mittagspause
Heutzutage sprechen wir ganz selbstverständlich von Blau; vor einigen Jahrhunderten gab es jedoch noch kein Wort für diese Farbe. Wissenschaftler haben deshalb die Theorie aufgestellt, dass Menschen diese Farbe früher nicht bewusst registriert haben. Bevor es nämlich das Wort „Blau“ als solches gab, wurden immer wieder Umschreibungen für diesen Farbton verwendet. In antiken Dichtungen wird das Meer beispielsweise als „weindunkel“ oder „von der Farbe des Weines“ beschrieben, während wir uns das Meer heutzutage ganz selbstverständlich als Blau ausmalen.****
Obwohl wir den Farbton heute eindeutig benennen können, gibt es doch unterschiedliche sprachliche Bedeutungen. So bedeutet „to be blue“ im Englischen, dass Jemand traurig ist, wohingegen „blau sein“ im Deutschen eine vollkommen andere Bedeutung innehat.
*Unberührt von den (nachfolgenden) Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
** https://www.duden.de/rechtschreibung/Gebot
*** ASR A1.3 – Wortlaut zum besseren Textverlauf angepasst, aus Einzahl wurde die Mehrzahl gemacht
**** https://www.galileo.tv/science/wieso-kannten-die-menschen-der-antike-die-farbe-blau-nicht/