Diesen Beitrag möchte ich gerne mit einem kurzen Beispiel beginnen: Stellen Sie sich vor, Sie sitzen an einem dunklen Winterabend noch im Büro und plötzlich fällt der Strom aus. Während Sie sich noch fragen, wer von Ihren Kollegen sich heute einen schlechten Scherz erlaubt, steigt Ihnen der unangenehme Geruch von Rauch in die Nase und der Feueralarm geht lautstark los.
Umgehend stehen Sie auf und folgen im Eiltempo den Rettungswegzeichen in Richtung Notausgang; die hoch angebrachten Kennzeichen sind dank des lang nachleuchtenden Effektes auch in der Dunkelheit gut zu erkennen! Sie öffnen die nächste Tür und bemerken den aufsteigenden Rauch, welcher langsam beginnt, die Schilder im Flurverlauf zu bedecken. Noch können Sie sich gut orientieren. Doch schon im nächsten Abschnitt ist der Rauch zu dicht und die Sicht im oberen Deckenbereich stark eingeschränkt; hoch hängende Sicherheitskennzeichen sind für Sie nicht mehr zu erkennen. Durch die aufsteigende Panik wirkt der sonst so vertraute Gebäudetrakt wie ein fremder Ort. Sie blicken sich um und können im unteren Wandbereich sowie auf dem Boden die gut erkennbaren lang nachleuchtenden Komponenten eines optischen Sicherheitsleitsystems sehen. Sie spüren Erleichterung, folgen der eindeutigen Kennzeichnung und erreichen nach kurzer Zeit den Notausgang ins Freie!
Dieses Beispiel kann nicht ansatzweise wiedergeben, wie es sich anfühlen muss, wenn man sich in einer solchen Notsituation befindet. Dennoch kann es aufzeigen, dass hoch angebrachte Sicherheitskennzeichnung nicht immer ausreicht. In solchen Fällen sorgt ein optisches Sicherheitsleitsystem für erhöhte Sicherheit! Wann genau ein solches Leitsystem notwendig ist, welche Komponenten dazugehören und welche Richtlinien dahinterstehen, möchte ich Ihnen in dem folgenden Text gerne näher erläutern.
Was ist ein Sicherheitsleitsystem?
Die Definition eines optischen Sicherheitsleitsystems findet sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“:
„Optische Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Grundsätzlich sind dies bodennahe Systeme, die an der Wand angebracht sind und deren Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegt sowie Sicherheitsleitsysteme, die auf dem Fußboden angebracht sind.“
„Sie sind so zu errichten, dass Fluchtwege und Notausgänge sowie Gefahrstellen erkannt werden können.“
Hierbei ist eine elektrische Variante, eine lang nachleuchtende Option und/oder eine Kombination beider Möglichkeiten zugelassen. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die lang nachleuchtende Variante, da wir Ihnen in diesem Bereich mit unserer Marke Permalight® eine verlässliche und qualitativ hochwertige Produktpalette anbieten können.
Bei Fragen rund um das Thema „lang nachleuchtend“ möchte ich Sie gerne auf unseren Eintrag zu diesem Thema aufmerksam machen. Hier erläutern wir Ihnen unter anderem die Bedeutung und Messgrundlage der Leuchtdichte, weshalb dieser Beitrag das Fundament zu dem folgenden Text bildet. Den Link dazu finden Sie ganz unten.
Grundsätzlich kann ein Sicherheitsleitsystem die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erhöhen, indem der Fluchtweg, unter anderem bei erhöhter Rauchbildung, erkennbar bleibt. Hierbei stellt sich nun die Frage, wann ein Sicherheitsleitsystem nach den aktuellen Regelwerken benötigt wird…
Wann ist ein Sicherheitsleitsystem notwendig?
Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir eine weitere Technische Regel für Arbeitsstätten zu Rate ziehen: die ASR A2.3. Ergänzen wir die dort enthaltenen Informationen um die Anforderungen aus der zuvor erwähnten ASR A3.4/7 können folgende Punkte als Eckpfeiler für die notwendige Installation eines Sicherheitsleitsystems dienen:
- Durch die betrieblichen oder örtlichen Umstände liegt eine erhöhte Gefährdung vor
- Ihr Firmenkomplex besteht aus großen zusammenhängenden Einheiten oder ist ein mehrgeschossiges Gebäude
- In Ihren Räumlichkeiten befindet sich häufig ein hoher Anteil an ortsunkundigen Personen oder an Personen mit eingeschränkter Mobilität
- In Ihrem Betrieb kann eine Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden
- Die Fluchtwegbreite in Ihrem Bauwerk ist größer als 3,60 Meter
Die Informationen, welche die Technischen Regeln bereithalten, dienen hierbei lediglich als Orientierung, da viele – in der Unternehmenswelt vorkommende – Bedingungen sehr individuell und schwer zu verallgemeinern sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob ein optisches Sicherheitsleitsystem auch in Ihrem Betrieb sinnvoll sein kann. Beachten Sie dabei stets, dass die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter absoluten Vorrang genießen muss und hoch hängende Kennzeichnung im Zweifelsfall nicht immer ausreichend ist!
Aus welchen Komponenten besteht ein Sicherheitsleitsystem?
Während die Notwendigkeit eines optischen Sicherheitsleitsystems anhand der Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden muss, können die Bestandteile eines solchen den aktuellen Technischen Regeln und Normen entnommen werden. Wie eingangs erwähnt, werde ich mich bei der nun folgenden Aufstellung auf die Komponenten und die Anforderungen der lang nachleuchtenden Variante konzentrieren. Dabei fließen die Informationen aus der DIN 67510, der DIN ISO 16069 sowie die Vorgaben der ASR A3.4/7 in die Zusammenstellung ein. Da sich das letztgenannte Regelwerk auf die Arbeitsstättenverordnung bezieht, wird dieses vorrangig beachtet und mögliche Ergänzungen werden kenntlich gemacht.
Grundsätzliche Anforderungen
- Mindestleuchtdichte 80 mcd/m² nach 10 Minuten und nicht weniger als 12 mcd/m² nach 60 Minuten am Ort der Anwendung
- Mindestleuchtdichte 140 mcd/m² nach 10 Minuten und nicht weniger als 20 mcd/m² nach 60 Minuten bei der Messung beim Hersteller*
(entspricht Klasse C der DIN 67510-1) - Bodennahes Leitsystem, welches durchgehend an der Wand oder auf dem Boden angebracht wird
- Bestehend aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen
- Weitere Komponenten (z.B. Türumrandungen oder die Markierung von Hindernissen) sind möglich
- Die Kennzeichnung des Fluchtweges in offenen Bereichen muss zu beiden Seiten erfolgen*
- End- und Zwischenpunkte des Sicherheitsleitsystems müssen gut erkennbar dargestellt werden*
- Ein lang nachleuchtendes Sicherheitsleitsystem ist kein Ersatz für hoch hängende Sicherheitskennzeichen, welche zusätzlich über Türen / im Deckenbereich angebracht werden müssen!
Leitmarkierungen auf dem Boden
- Mindestdurchmesser oder –kantenlänge von 5 cm
(Abweichende Anforderung von 10 cm möglich, da der größere Durchmesser die Erkennbarkeit erhöht*) - Durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich anzubringen, was bedeutet, dass mind. drei Markierungen pro Meter angebracht werden müssen

Leitmarkierungen an der Wand
- Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Boden
- Mindestbreite von 5 cm, welche auf 2,5 cm verringert werden kann, wenn sich die Leuchtdichte erhöht
- Durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich (z.B. die Sammelstelle) anzubringen
- Eine Unterbrechung des Leitsystems darf 0,2 m nicht überschreiten*
- Die Fluchtwegrichtung ist durch entsprechende Fluchtwegkennzeichen anzugeben, welche zusätzlich in die Leitmarkierung integriert werden können und eine Mindesthöhe von 5 cm aufweisen müssen***

Zusätzliche Komponenten
- Fluchttürumrandungen sind anzubringen
(Keine Markierung von Türen, die kein Teil des Fluchtweges sind!***) - Türgriffe sind zu hinterlegen
(Der Bewegungsmechanismus ist zu kennzeichnen ***) - Der Beginn, der Verlauf und das Ende von Treppen, Treppenwangen und Rampen sind zu kennzeichnen
(einer Stolpergefahr sollte durch rutschhemmende Materialien entgegengewirkt werden*) - Handläufe sind zu kennzeichnen
(Mindestbreite von 25 mm**) - Gefahrenstellen, Hindernisse und sicherheitstechnische Einrichtungen sind schraffiert bzw. durch eine flächige Hinterlegung zu kennzeichnen***
- Bei Gefahr muss die Benutzung von Aufzügen durch ein entsprechendes Kennzeichen verboten werden**
- Ein Leitstreifen in einer Breite von 20 mm kann in einer Anbringungshöhe von 0,9 bis 1,1 Metern angebracht werden*
- Zusätzliche Sicherheitskennzeichen in einer mittleren Anbringungshöhe (über 1,20 m in einer Mindestzeichenhöhe von 150 mm) können einer schnelleren Orientierung zuträglich sein*
- In mehrstöckigen Gebäuden müssen die Treppenhauskennzeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen*
Die aufgeführten Punkte machen deutlich, dass ein Sicherheitsleitsystem immer auf die Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten sein muss und einer ordentlichen Gefährdungsbeurteilung bedarf. Eine korrekte Ausführung kann die räumliche Orientierung von flüchtenden Personen, auch ohne Kenntnis der Örtlichkeiten, erhöhen und diese zielstrebig zum nächsten sicheren Bereich führen!
Die hier erwähnten Komponenten und weiterführenden Informationen können Ihnen Anhaltspunkte geben, wie Sie Ihr lang nachleuchtendes Sicherheitsleitsystem aufbauen können, um die bestmögliche Sicherheit für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.
Im Video stellen wir Ihnen die Permalight® Produkte noch näher vor:
* Ergänzende Information / Anforderung aus DIN ISO 16069
** Ergänzende Information / Anforderung aus der DIN 67510-3
*** Ergänzende Information / Anforderung aus der DIN ISO 16069 & DIN 67510-3