"Du kommst hier net rein!"

Auch diesen Beitrag möchten wir mit einem allgemeinen Hinweis zu der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung beginnen:
 Vorbeugende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind enorm wichtig und nach ArbStättV sogar ein Muss.* Aus diesem Grund muss der Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-kennzeichnung) eine hohe Priorität beigemessen werden.

In unserem dritten Teil zu der Sicherheitskennzeichnung möchten wir Sie umfassend über die Verbotszeichen informieren. Friedrich Schiller sagte einst „Was nicht verboten ist, ist erlaubt!“** und warum sich dieses Zitat sehr gut auf die runden Zeichen mit dem einprägsamen roten Querbalken beziehen lässt, möchten wir Ihnen gerne etwas näherbringen.

Was sind Verbotszeichen?

Verbotszeichen zeigen deutlich auf, welche Handlungen untersagt sind. In unserer (Unternehmens-)Umwelt ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, welche Gefahren durch bestimmte Verhaltensweisen entstehen können. Somit ist es ohne einen zielgerichteten Hinweis völlig natürlich, dass wir davon ausgehen, dass eine Handlung erlaubt ist. Oder schalten Sie Ihr Handy jedes Mal aus, wenn Sie ein Gebäude betreten? Die Verbotszeichen setzen genau hier an und erfüllen somit einen präventiven Nutzen, da sie durch ein gezieltes Verbot einen Notfall vor der Entstehung vermeiden und somit Personen schützen können.

In der ASR A1.3 werden die Verbotszeichen wie folgt beschrieben: „Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.“
Die optische Umsetzung dieses Verbots wird auf den Zeichen sehr klar ausgedrückt. Das schwarze Piktogramm zeigt die jeweilige Verhaltensweise auf und eine sehr prägnante rote Umrandung und der farblich passende Querbalken weisen unmissverständlich auf ein Verbot hin. Die rote Farbe ist dabei sehr auffällig und entfaltet in Kombination mit dem weißen Hintergrund und dem schwarzen Piktogramm sogar eine noch stärkere Wirkung.

Bis hierher und nicht weiter!

Bei allen Verbotszeichen verläuft der rote Querbalken über der zu unterlassenen Handlungsweise. Eine Ausnahme bildet nur das Kennzeichen "Zutritt für Unbefugte verboten".

Zutritt für Unbefugte verboten

Bei diesem wird die rote Farbe durch die große Hand unterbrochen, welche Unbefugten ein weiteres Voranschreiten untersagt. Dieses kleine Detail sorgt dafür, dass sich der Empfänger dieser Nachricht fragt, ob er wirklich Zutritt zu diesem Bereich hat. Die (sichtbare) nach oben gerichtete Handfläche gibt nämlich unmissverständlich das Signal "STOP! Nicht weitergehen." Deshalb findet diese Symbolik nicht nur Anwendung auf der Sicherheitskennzeichnung, sondern wird auch von Spezialeinheiten zur lautlosen Kommunikation genutzt.***

An dieser Stelle möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass ein Zusatzzeichen bzw. eine Zusatzaussage an einem Sicherheitszeichen die entsprechende Sicherheitsaussage nicht verändern sollte. In der Praxis fällt uns immer wieder auf, dass z.B. das oben erwähnte Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ mit der Zusatzaussage „Durchgang verboten“ verwendet wird. Dies ist jedoch nicht korrekt, da hierdurch eine Veränderung der Sicherheitsaussage stattfindet. Wir empfehlen daher die Anwendung des Kombischildes „Zutritt für Unbefugte verboten!

Kombischild

Die Zukunft lässt sich nicht aufhalten, …

…aber auffällig kennzeichnen! Auch wenn es für viele Situationen und mögliche Restrisiken ein entsprechendes Verbotszeichen gibt, lässt sich die Zukunft nicht durch Kennzeichnung stoppen. Vielmehr müssen sich die Piktogramme dem Stand der Technik anpassen. Damit dies geschieht, werden stetig neue Symbole aufgenommen. Eines dieser neuen Zeichen ist das "Verbot von Smartglasses":

Verbot von SmartglassesElektronische Datenbrillen sind keine Zukunftsmusik mehr oder nur Bestandteil eines neuen Blockbusters aus der Traumfabrik Hollywood; sie sind in der Realität angekommen. Damit Betriebe auch hier eindeutig auf ein Verbot dieser Brillen hinweisen können (um beispielsweise Betriebsgeheimnisse schützen zu können), wurde ein entsprechendes Kennzeichen in den Piktogramm-Katalog aufgenommen. Dieses und viele weitere Symbole finden Sie in unserem übersichtlichen Zeichenfinder: PDF-Download Zeichenfinder.

Wissen für die nächste Mittagspause

Verbote sind sinnvoll für den Ausschluss von Restrisiken und ihre präventive Wirkung möchten wir hiermit nicht hinterfragen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Restriktionen, die uns lächelnd den Kopf schütteln lassen. So ist es in dem Bundesstaat Colorado (USA) beispielsweise verboten, dem Nachbarn den Staubsauger auszuleihen. Dabei kann ein solcher Staubsauger sehr hilfreich sein, wenn man sich eine Münze ins Ohr gesteckt hat. Glücklicherweise hat Hawaii hier vorgesorgt und diese Handlung verboten; man macht sich bei einem solchem Verhalten sogar strafbar.****

Wir überlassen es in diesem Fall gerne Ihrer Fantasie, für diese Verbote die passenden Piktogramme zu entwerfen

*Unberührt von den (nachfolgenden) Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
** https://www.aphorismen.de/suche?f_thema=Verbot
***https://airsoft.swat-einsatz-team.de/html/taktische_handzeichen.html
**** https://www.sueddeutsche.de/reise/verrueckte-gesetze-in-usa-kuessen-verboten-fuer-barttraeger-1.388269-3