„Kennzeichnung“ – ein kleines Wort, was uns aber täglich begleitet. Sei es in Form von Straßenschildern, die uns den Weg weisen und die Geschwindigkeit vorgeben, oder Sicherheitszeichen für den nächstgelegenen Rettungsweg. Wer einmal angefangen hat, sich seine Umgebung näher anzuschauen, wird feststellen, dass Kennzeichnung ein wesentlicher Bestandteil dieser ist!
Diese Vielzahl an Kennzeichnungsmöglichkeiten macht es aber umso schwerer, die richtige Beschilderung für einen bestimmten Anwendungszweck auszuwählen. Welche Farbe und Optik muss mein Schild haben? Gibt es Größenvorgaben? Was muss ich überhaupt kennzeichnen? Kann Kennzeichnung mir helfen, den Überblick zu bewahren?
Wir bei Kroschke wissen, dass das Thema „Kennzeichnung“ bei einem genauen Blick nicht so einfach ist, wie es anfangs scheinen mag. Und genau aus diesem Grund bereiten wir Ihnen anspruchsvolle Themen übersichtlich auf – sei es in diesem Blog, in unserem Katalog oder direkt im Kroschke Online-Shop.
Damit Sie sich bei den vielen Möglichkeiten zurechtfinden, greifen wir in diesem Beitrag wichtige Themen auf und leiten Sie auf weiterführende Informationen. Somit können Sie in die Punkte, die Sie interessieren, noch gezielter einsteigen. „Kennzeichnung“ kann nämlich simpel sein, wenn man sich an Vorgaben und Regelwerke hält, und die richtige Kennzeichnung in Ihrem Betrieb leistet einen wichtigen Beitrag zu der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!
Damit Sie im folgenden Text schnell die für Sie interessanten Themen herausfiltern können, haben wir die Überschriften nach den Vorschriften gegliedert.
Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3
Entscheidend für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb ist die ASR A1.3. Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält. Der Fachbegriff hierfür lautet „Vermutungswirkung“.
Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.02.2013 ersetzt die ASR A1.3 GMBI 2007. Hierbei wurden Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, in die ASR A1.3 übernommen. Leider treffen wir in vielen Betrieben noch immer die alte Kennzeichnung an, obwohl es sehr einfach wäre, auf die neue (und richtige) Kennzeichnung umzusteigen:

Sie wollen wissen, wie richtige Sicherheitskennzeichnung funktioniert? Dann folgen Sie einfach dem unten verlinkten Blogbeitrag „Neuer Leitfaden hilft bei der richtigen Sicherheitskennzeichnung“ und informieren Sie sich in unserem Ratgeber eingehend über dieses wichtige Thema! Und wenn Sie Fragen zu lang nachleuchtenden Kennzeichen haben, kann ich Ihnen unseren Ratgeber rund um dieses Thema ans Herz legen. Gehe Sie dazu einfach auf www.kroschke.com/wissen
Videoüberwachung nach Datenschutzgrundverordung (DSGVO)
Vergangenes Jahr, genauer gesagt am 25.05.2018, ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten und hat seitdem viel Staub aufgewirbelt. Wer beispielsweise im Internet surft, wird nun durchgehend gefragt, ob er die „Cookies akzeptieren“ möchten. Aber nicht nur die digitale Welt ist von den Änderungen betroffen…
Seit dem 25.05.2018 müssen nämlich auch Orte, die videoüberwacht werden, sehr genau gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss präzise, transparente, verständliche Informationen vermitteln, welche einer einfachen Sprache bereitgestellt werden müssen.
Das Thema Datenschutzgrundverordnung ist immer noch in aller Munde, weshalb wir Ihnen empfehlen, sich bei Fragen zu der richtigen Videoüberwachung eng mit Ihrem Datenschutzbeauftragten auszutauschen. Im Vorfeld bieten wir Ihnen an, sich wichtige Informationen in unserem Blogbeitrag „DS-GVO Kennzeichnung bei Videoüberwachung“ einzuholen – der Link ist unten zu finden!
Selbstverständlich können Sie Ihre DSGVO-Schilder für die überwachten Bereiche bei uns bestellen – alle wichtigen Informationen können dort untergebracht werden. Zum Bestellformular gelangen Sie hier: Hinweisschild Videoüberwachung nach DS-GVO
Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel nach ADR
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue ADR 2019 für Gefahrguttransporte und ist für alle Transporte auf dem Straßenverkehrsweg verpflichtend. Das ADR fordert, dass die Transportverpackung deutlich und dauerhaft mit den richtigen Gefahrzetteln und Hinweisen für gekennzeichnet ist.
Alle zwei Jahre findet übrigens eine Aktualisierung des ADR statt (aktueller Stand: ADR 2019). Diese Anpassung ist notwendig, um die enthaltenen Regelungen an die Schnelllebigkeit der Wirtschaft anzupassen und die notwendigen Sicherheitsstandards garantieren zu können.
Die aktuellste Fassung beinhaltet eine wichtige Kennzeichnungsänderung hinsichtlich des Versands von Lithiumbatterien. Die folgenden Änderungen sind ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden:
Sie möchten weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema erhalten? Schauen Sie doch mal auf unserem Blogbeitrag „Das neue ADR 2019 - das sollten Sie wissen!“ vorbei und lassen Sie sich von uns informieren!
Rohrleitungskennzeichen nach DIN 2403:2018-10
Rohrleitungen, die nicht erdverlegt sind, müssen auf Grundlage der ASR A1.3 nach dem Durchflussstoff gekennzeichnet werden. Eine deutliche Kennzeichnung der Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandsetzung und der wirksamen Brandbekämpfung unerlässlich. Sie weist auf Gefahren hin, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Doch wie erreiche ich eine „deutliche“ Kennzeichnung auf Rohrleitungen?
Diesem Thema widmet sich die DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“, welche im Jahr 2018 an den Stand der Technik angepasst worden ist. Hierfür enthält die DIN 2403 ein Farbsystem, welches die Stoffe in Gruppen zusammenfasst. Darüber findet man in der Norm auch Vorgaben zu den Gefahrenpiktogrammen nach GHS- / CLP-Verordnung sowie zur Beschaffenheit der Kennzeichnung.
Schauen Sie für weitere Informationen doch gerne mal in unseren Blogbeitrag zu dem Thema „Rohrleitungen richtig kennzeichnen“, den Sie auch unten auf dieser Seite erreichen können.
Gefahrstoffkennzeichen nach CLP-/GHS-Verordnung
Die CLP - Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures - oder auch die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist das weltweit einheitliche System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Es wurde von den Vereinten Nationen entwickelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schaffen und gleichzeitig den Welthandel zu vereinfachen.
Es ist im Januar 2009 in der EU mit der CLP-Verordnung in Kraft getreten und somit schon seit einiger Zeit anzuwenden, wie wir Ihnen folgend gerne anschaulich erläutern möchten. Dabei fokussieren wir uns auf die Regelwerke und Vorgaben, welche in Deutschland herrschen:
Um auf einen Blick zu erkennen, was für eine Gefahr von einem Stoff ausgeht, werden 9 schnell zu erkennende Piktogramme eingesetzt:
Warum Piktogramme bei der richtigen Kennzeichnung eine wichtige Rolle spielen, erfahren Sie in unserem Text „Piktogramme: Die Einfachheit komplexer Aussagen“ unter diesem Beitrag.
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemalig BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen vorgeschrieben.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach einer Änderung oder Instandsetzung
- In bestimmten Zeitabständen
Eine weitere wichtige Norm im Zusammenhang mit Prüfung ist die DIN EN 131. Diese Norm gilt für tragbare Leitern und ist aufgeteilt in mehrere Teile. Im dritten Teil (DIN EN 131-3) werden die Vorgaben an verpflichtende Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen gemacht.
Kennen Sie schon die Prüffristen, welche für Ihr Unternehmen und Ihre Betriebsmittel gelten? Unser Blogartikel „Prüfnachweise und Prüffristen“ gibt Aufschluss darüber, welche wichtigen Prüfungen in welchen Abständen durchzuführen sind.
Aushänge nach DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 0132
Die DIN VDE 0105-100 ist eine der wichtigsten Normen in der Elektrotechnik. Die Norm beschreibt die Anforderungen für ein sicheres Bedienen von Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen. Die DIN VDE 0105-100 umfasst alle Arbeits-, Bedienungs- und Wartungsverfahren und ist auch für nicht elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht, bindend.
In Bezug auf elektrische Anlagen ist eine weitere Norm von großer Wichtigkeit: die DIN VDE 0132! Sie dient ebenfalls der Unterrichtung von Personen, die für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung in elektrischen Anlagen und in deren Nähe zuständig sind.
Mit einem Aushang dieser Normen kommt man als Arbeitgeber seiner Informationspflicht einfach nach.
Haben Sie eigentlich die Übergangsfrist der DIN VDE 0105-100 beachtet? In unserem Blogbeitrag „Mit uns auf dem neusten Stand: Übergangsfrist zur DIN VDE 0105-100 läuft aus“ können Sie noch einmal alle wichtigen Informationen nachlesen.
Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt die Regeln für sämtliche Teilnehmer im Straßenverkehr auf. Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung fordern eine gegenseitige Rücksichtnahme und dauernde Vorsicht gegenüber Mitmenschen. Jeder hat sich so zu verhalten, dass keinem anderen Verkehrsteilnehmer Schaden zugefügt wird & niemand gefährdet, belästigt oder behindert wird.
Verkehrszeichen stellen dabei einen der wichtigsten Bestandteile der StVO dar, denn sie sollen den Verkehr sichtbar regeln. Sie sind behördlich festgelegt und müssen beachtet werden. Unter anderem wird in der StVO festgelegt, welches Verkehrszeichen zu welchem Zweck, in welcher Höhe und Größe aufzustellen ist.
Ihnen ist sicher auch schon aufgefallen, dass seit einiger Zeit eine neue Art der Fortbewegungsmittel unsere Straßen befährt: E-Scooter!
Hilfreiche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in unserem Beitrag „Der neue Trend auf den Straßen“ zur Verfügung gestellt.
Jetzt sind Sie an der Reihe
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die richtige Kennzeichnung doch nicht so schwer ist…wenn man weiß, wie es funktioniert.
Aus diesem Grund geben wir täglich unser Bestes, um Sie zu informieren und Ihnen die richtigen Informationen aufzubereiten; daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick in unseren Blog! Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag einen guten Überblick über einige sehr wichtige Kennzeichnungsthemen geben konnten und möchten Ihnen zum Schluss noch einen guten Rat mit auf den Weg geben:
Handeln Sie präventiv, kontrollieren Sie Ihre Beschilderung und verpassen auch Sie Ihrer Firma gemeinsam mit Kroschke die richtige Kennzeichnung!
Vielen Dank an Isa (Auszubildende 2. Lehrjahr) und meinen Kollegen Steven Bruns (Prüfplaketten, Verkehrsschilder, Aushänge), die einen wichtigen Beitrag zu diesem Text geleistet haben!