DGUV Vorschrift 3 - elektrische Anlagen & Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Diese werden in ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel eingeteilt. Die DGUV V3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Die Prüfungen tragen dazu bei, Mitarbeiter zu schützen, Ausfallzeiten zu reduzieren und Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Vorschrift gilt unter anderem für elektrische Betriebsmittel wie Maschinen, Elektrowerkzeuge, Verlängerungskabel, Ladegeräte sowie Büro- und IT-Geräte.
Wann sind Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 erforderlich?
Vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Geräts oder einer Anlage
Nach Instandsetzungen oder Änderungen, die die elektrische Sicherheit beeinflussen können
In regelmäßigen Prüfintervallen, abhängig von Art, Nutzung und Einsatzbedingungen des Betriebsmittels - hierfür werden Richt- und Maximalwerte angegeben, die durch eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der jeweiligen Betriebsumstände bewertet werden müssen
Wer darf die Prüfungen durchführen?
Die Prüfungen müssen von einer Elektrofachkraft durchgeführt oder verantwortet werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nach DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehme“ nicht die erforderlichen Anforderungen, um wiederkehrende Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen (die Unterstützung der Prüfperson innerhalb eines Prüfteams ist möglich).
Wie werden die Prüfungen dokumentiert?
Die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung müssen dokumentiert werden, diese Prüfaufzeichnung ist maßgeblich.
Warum sind Prüfplaketten sinnvoll?
Prüfplaketten schaffen auf einen Blick Transparenz über den Prüfstatus eines Arbeitsmittels. Sie erleichtern die Einhaltung von Prüffristen und helfen dabei, die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 im Arbeitsalltag umzusetzen. Die DGUV Information 203-071 erwähnt Prüfplaketten als geeignetes Mittel, um dem Benutzer die Mitwirkung bei der Überwachung der Prüffristen zu ermöglichen. Hierfür sollte auf der Plakette der nächste Prüftermin angegeben werden.
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